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Geschäftsbedingungen

Unsere Bedingungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN MIETVERTRAG FÜR AUTOS (OHNE FAHRER)

1. BEZEICHNUNG DER PARTEIEN.

In den zum Mietvertrag gehörenden Unterlagen kann der Vermieter die folgenden Bezeichnungen verwenden: Vermieter, First Party oder Caravans2Rent. Der Mieter kann die folgenden Bezeichnungen verwenden: Mieter, Zweite Partei, Kunde.

2. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND DOMIZILVEREINBARUNG.

Die Konzessionsgeber vereinbaren für alle rechtlichen Zwecke, dass ihr Wohnsitz derjenige ist, der in der Vergabe des erteilten Auftrags angegeben ist.

Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der für die Nutzung des Fahrzeugs erforderlichen Dokumente ist, insbesondere eines Führerscheins.

Alle Lücken und Zweifel, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden gemäß den geltenden portugiesischen Rechtsvorschriften einbezogen und gelöst.

Für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, wählen die Parteien die Zuständigkeit des Bezirks, der dem Sitz der Caravans2Rent Gesellschaft/Verwaltungsgesellschaft entspricht, und verzichten ausdrücklich auf jede andere Zuständigkeit.
Der Abschluss des Vertrages setzt dessen vollständige und vorbehaltlose Annahme voraus.

Die Parteien vereinbaren, dass die Verjährungsfrist(en) für etwaige Ansprüche oder Forderungen des Vermieters an den Mieter auf Erstattung oder Entschädigung erst sechs Monate nach Rückgabe des Mietwagens beginnen. Im Übrigen gilt das geltende Recht.

3. GEGENSTAND, UMFANG UND FORM DES VERTRAGS

Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung eines Wohnmobils mit Standard- oder individueller Innenausstattung und ggf. mit entsprechendem Zubehör, das dem Mieter von Caravans2Rent zur Verfügung gestellt wird.
Um das Vertragsverhältnis zu formalisieren, ist es notwendig, die Buchung per E-Mail zu bestätigen, und dann wird dieser Vertrag in schriftlicher Form unterzeichnet, zusammen mit dem Bewertungsbericht des Mietfahrzeugs sowie den Verantwortungsbedingungen und den Erklärungen zur Kenntnisnahme und Akzeptanz der Bedingungen, an die der Kunde ebenfalls gebunden ist und sich zu deren pünktlicher Erfüllung verpflichtet.

Die Organisation der Reise liegt in der Verantwortung des Kunden; Caravans2Rent bietet keine organisierte Reiseleistung an.
In diesem Mietvertrag ist kein Fahrer enthalten.
Camping-Reisemobile werden ausschließlich für private Zwecke gemietet, z. B. für Urlaubsreisen, die Teilnahme an Sportveranstaltungen, den täglichen Gebrauch oder ähnliches.

Jegliche gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs, unübliches Fahrverhalten (z.B. mehrfache Hin- und Rückfahrt auf der gleichen Strecke, Fahrten als Taxi oder Bus) oder die Nutzung zu Umzugszwecken ist verboten.

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Klausel berechtigt Caravans2Rent zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund und ggf. zur Geltendmachung von Schadensersatz.

Der Kunde erklärt bei der Übernahme des Wohnmobils, dass ihm dessen Eigenschaften bekannt sind und er das Fahrzeug mit diesen Eigenschaften und in dem Zustand, in dem es sich befindet, akzeptiert.

4. RECHTE, PFLICHTEN UND VERBOTE DER KUNDEN

Während des Mietzeitraums darf das Fahrzeug ausschließlich innerhalb der Grenzen der Iberischen Halbinsel benutzt werden; es ist nicht gestattet, das Fahrzeug auf irgendeine Weise auf eine Insel oder in ein Land außerhalb der portugiesischen und/oder spanischen Kontinentalgrenzen zu bringen, noch ist irgendeine Art von See-
/Flusstransport (z. B. Fähre) erlaubt.

Das Überschreiten der portugiesisch-spanischen Grenze ohne Genehmigung ist nicht gestattet

Das bedeutet, dass die Verwendung auf dem spanischen Festland zwar erlaubt ist, das Verlassen der portugiesischen Grenzen zu diesem Zweck aber ausdrücklich im Voraus genehmigt werden muss.

Jeder Verstoß gegen diese Regeln liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, der in vollem Umfang für alle Schäden und Kosten haftet, die sich aus einem Problem oder Unglück ergeben, das außerhalb der zugelassenen Grenzen auftritt. Der Kunde akzeptiert außerdem, dass Caravans2Rent, sobald er davon erfährt, die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs verlangen und eine entsprechende Strafanzeige erstatten kann.

Caravans2Rent bietet dem Kunden keine Hilfe außerhalb der portugiesischen Grenzen an, Caravans2Rent ist nicht verantwortlich für Schäden oder Hilfe, die außerhalb des portugiesischen Festlandes benötigt werden, und es gibt kein Ersatzfahrzeug oder eine Werkstatt für diesen Zweck.

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Regeln durch den Kunden hat Caravans2Rent keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.

Dem Mieter ist es untersagt, das Mietfahrzeug zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zum Transport von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen zu verwenden. Verboten ist auch die Nutzung zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, zur Untervermietung, Konzessionierung oder zu sonstigen gewerblichen Zwecken, es sei denn, es handelt sich um ausdrücklich vertraglich vereinbarte oder sonstige über den vertraglichen Gebrauch hinausgehende Nutzungen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, im Falle von Zweifeln über den Einsatz des Mietwagens und dessen Verwendungszweck den Mietwagen nicht auszuliefern.

Es ist strengstens untersagt, Aufkleber auf Caravans2Rent-Werbeplaketten anzubringen oder solche Plaketten von Caravans2Rent-Fahrzeugen zu entfernen.

Die Verwendung zusätzlicher Kleber (Co-Branding) kann in Einzelfällen und nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung durch Caravans2Rent gestattet werden. Die Anmietung eines Wohnmobils zur Nutzung als Home Office für die Bürotätigkeit des Mieters oder seiner Mitarbeiter (bei Anmietung durch Firmenkunden) stellt keine gewerbliche Nutzung dar.

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Klausel berechtigt Caravans2Rent zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund und ggf. zur Geltendmachung von Schadensersatz.

5. ERFORDERLICHE QUALIFIKATIONEN UND IDENTIFIZIERUNG VON FAHRERN UND BEGLEITERN

Zum Führen der Fahrzeuge ist jede volljährige natürliche Person über 21 Jahre berechtigt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins für diesen Zweck ist.

Der Mieter und alle Fahrer des Fahrzeugs müssen sich in diesem Vertrag vollständig mit ihren persönlichen Daten ausweisen, indem sie das Original ihres Führerscheins und ihres Personalausweises vorlegen.

Der Mieter, der diesen Vertrag unterzeichnet hat, trägt die volle Verantwortung für das Fahrzeug und die Einhaltung dieses Vertrags, wenn er Dritte mit dem Führen des Fahrzeugs beauftragt, auch wenn diese nicht ausgewiesen sind.

Der Mieter ist für die Handlungen der anderen Fahrer verantwortlich.

Bei mehreren Mietern haften alle gemeinsam und gesamtschuldnerisch für die vollständige Einhaltung dieses Vertrages und der Verpflichtungen und Vorschriften, die in den anderen gewährten und in Punkt 1 genannten Unterlagen enthalten sind.

Der Vermieter muss über alle Begleitpersonen während des Mietzeitraums informiert werden.

Bei Zweifeln an der Richtigkeit des Verwendungszwecks und der Anzahl der Begleitpersonen behält sich der Vermieter das Recht vor, das Mietfahrzeug nicht zu übergeben.

Das Mietfahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag genannten Fahrern gefahren werden. Erlaubt der Mieter einem nicht autorisierten Fahrer das Führen des Mietwagens, stellt dies einen Verstoß gegen die Mietbedingungen dar und der Mieter haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch einen nicht autorisierten Fahrer verursacht werden. Der unberechtigte Fahrer genießt keinen Versicherungsschutz. In solchen Fällen besteht nur Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung.

Die Vermietung des Fahrzeugs an Firmenkunden ist nur für private Zwecke des Vermieters oder seiner Mitarbeiter und nach Maßgabe von Ziffer 1 zulässig. Stellt der Mieter in seiner Eigenschaft als Firmenkunde aufgrund der vertraglichen Regelungen im Mietvertrag das Mietfahrzeug seinen Mitarbeitern zur Verfügung, ist der Mieter verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Mietfahrzeug nur an fahrberechtigte Mitarbeiter gemäß Ziffer 2 übergeben wird.

Der Mieter und die Fahrer dürfen den Mietwagen nicht fahren, wenn ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Krankheiten.

Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters Teile des Fahrzeugs, insbesondere Antriebs-, Brems-, Lenk- und/oder Karosserieteile, auszubauen und/oder zu verändern sowie die Telematiksysteme zu deaktivieren. Bei Nichteinhaltung hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens.

6. BUCHUNG UND ZAHLUNG DES PREISES.

Bei der Übermittlung des ausgefüllten Buchungsformulars muss der Mieter den Zahlungsnachweis per E-Mail oder WhatsApp übermitteln.

Die Vorauszahlung für eine Buchung beträgt 50 Prozent des Gesamtmietpreises (einschließlich Extras und Servicegebühr). Die Restzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags muss am Tag des Check-in beim Vermieter eingehen, zusammen mit der Kaution und der Versicherung, die innerhalb von 7 Werktagen nach dem Check-out zurückgegeben wird. Zu Informationszwecken erhält der Mieter vom Vermieter eine E-Mail über den Eingang der Buchungsanfrage. Erst mit Erhalt der aktiven schriftlichen Buchungsbestätigung (per E-Mail) des Vermieters ist die Buchung angenommen und das Mietfahrzeug gilt als bestätigt.

Der Vermieter hat das Recht, den Abschluss eines Mietvertrags im Rahmen seiner eigenen Bestimmungen abzulehnen oder wenn er Zweifel oder Vorbehalte hinsichtlich des Zwecks der Anmietung und der Art und Weise, wie das Fahrzeug genutzt werden soll, hat. Bei Buchungen, die weniger als 24 Stunden vor der Abfahrt erfolgen, ist der gesamte Mietpreis sofort fällig. Wird die Vorauszahlung oder die Restzahlung nicht rechtzeitig geleistet, liegt es im Ermessen des Vermieters, den Vertrag fortzusetzen, da die Buchung wegen Nichtzahlung storniert wird.

7. MIETZEITRAUM.

Als Mietdauer gilt der Zeitraum von der vereinbarten Abholung des Fahrzeugs bis zu seiner endgültigen Rückgabe. Die Mindestmietdauer beträgt 4 Nächte in der Nebensaison (November bis Mai) und 5 Nächte in der Hauptsaison (Juni bis Oktober).

Das Fahrzeug muss innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Frist in einwandfreiem Zustand und sauber zurückgegeben werden.

Bei Überschreitung der Mietzeit werden 35 € pro Stunde berechnet, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten und muss dies nachweisen. Die maximale Gebühr für jede verspätete Rückgabe beträgt 150 €. Entsteht dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden (z.B. entgangener Gewinn, Schadensersatzansprüche des Nachmieters, Organisationskosten usw.), so behält sich der Vermieter das Recht vor, diese Ansprüche gegenüber dem M i e t e r geltend zu machen und von diesem Zahlung zu verlangen.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens vor dem vereinbarten Rückgabetermin wird ebenfalls der gesamte vertraglich vereinbarte Mietbetrag fällig und in voller Höhe eingefordert.

Es gibt keine Vereinbarung seitens des Vermieters, den Vertrag automatisch in einen unbefristeten Mietvertrag umzuwandeln.

8. PREIS

Der Gesamtmietpreis setzt sich zusammen aus dem Tagesmietpreis, den Sonderausstattungen (falls zutreffend) und der Servicegebühr. Der Tagesmietpreis beinhaltet die Miete des Fahrzeugs für die im Mietvertrag angegebene Mietdauer. Wartungs- und Abnutzungsreparaturkosten sowie der vereinbarte Versicherungsschutz sind ebenfalls enthalten.

Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf https://caravans2rent.com/pt/ veröffentlichten Preise enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

Die Preise für die Autovermietung werden pro Nacht berechnet.

Zusätzlich zum Tagesmietpreis wird eine Servicegebühr von 75 € pro Anmietung erhoben. Die Servicegebühr deckt die Kosten für die Bereitstellung des Fahrzeugs.

Je nach Zahlungsmethode/Bankgebühren werden die entsprechenden Wechselkurse angewandt.

Der Mieter hat alle Kosten zu tragen, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und von diesem nicht abgedeckt sind. Dazu gehören insbesondere Mautgebühren, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren.

Der Mieter ermächtigt den Vermieter, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses fälligen Mietwagenkosten und alle anderen mit dem Mietvertrag zusammenhängenden Gutschriften von der bei Abschluss des Mietvertrags oder später angegebenen Zahlungsmethode abzubuchen. Bei Anmietungen von mehr als 10 Nächten ist die Kilometerzahl unbegrenzt. Bei weniger als 10 Nächten sind sie auf 300 Kilometer pro Nacht begrenzt. Bei Überschreitung der zulässigen 300 Kilometer pro Anmietung werden 0,34 Cent pro zusätzlichem Kilometer berechnet. Wird später ein Missbrauch festgestellt, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu entschädigen. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messekampagnen) können nicht mit anderen Rabatten, wie z. B. Langzeit- oder Frühbucherrabatten, kombiniert werden.

Für kombinierte Lieferungen oder Abholungen auf Wunsch des Mieters außerhalb der Geschäftszeiten wird ein Zuschlag gemäß der geltenden Preisliste erhoben.

9. ART DER ZAHLUNG UND KAUTION.

Bei Mietbeginn wird eine Kaution in Höhe von 882 € bzw. 1614 € erhoben, um zu gewährleisten, dass das Fahrzeug unbeschädigt und sauber zurückgegeben wird. Die Höhe der Kaution wird dem Mieter auf dem Mietformular bestätigt. Ohne die Kaution wird der Mietwagen nicht zur Verfügung gestellt. Die nicht fristgerechte Zahlung des Vorschusses, des Gesamtbetrages oder der Kaution berechtigt den Vermieter zur sofortigen fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund und berechtigt den Vermieter zur Geltendmachung von Schadensersatz.

Bei der Übergabe des Fahrzeugs zu Beginn der Mietzeit werden eventuelle Schäden am Mietfahrzeug schriftlich festgehalten und dem Mieter wird ein Zustandsbericht ausgehändigt. Wird das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand zurückgegeben, werden zusätzlich zu den im. Die Kaution wird innerhalb von 7 Werktagen nach Beendigung des Mietzeitraums zurückerstattet, wie im Konditionenbericht angegeben. Der Vermieter hat bis zu 48 Stunden, die Arbeitstagen entsprechen, nach der Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs Zeit, den Mieter über die Haftung für versteckte oder verdeckte Mängel oder Schäden, die entdeckt werden, zu informieren.

Bei einem Unfall, an dem Dritte beteiligt sind, wird die Kaution vom Vermieter einbehalten oder eingefordert, bis die Schuldfrage gerichtlich oder außergerichtlich vollständig geklärt ist und bis sie von der Versicherung vollständig erstattet wird.

Zusätzliche Gebühren oder Kosten (z.B. Sonderreinigungsgebühren gemäß der Preisliste für Reinigungsgebühren, die an der vereinbarten Abgabestelle ausliegt) werden dem Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs in Rechnung gestellt, sofern diese für den betreffenden Zeitraum kalkulierbar sind. Entstehen zusätzliche Kosten, z.B. für ein Bußgeld oder für Schäden am Mietfahrzeug, die bei der Rückgabe festgestellt wurden, so hat der Mieter diese Kosten entsprechend den festgestellten Beträgen an den Vermieter nachzubezahlen, sobald der Vermieter von diesen Kosten Kenntnis erlangt hat, und den Mieter unter Androhung von Strafe aufzufordern, sie unverzüglich oder innerhalb der ihm vom Vermieter gesetzten Frist zu zahlen.

10. ANNULLIERUNG

Wenn der Mieter beschließt, seine Reservierung zu stornieren, gelten die folgenden vertraglichen Stornierungsbedingungen gemäß der beim Vermieter eingegangenen Stornierungsmitteilung:

- Stornierung zwischen 1 und 15 (aufeinanderfolgenden) Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn: Der gesamte Mietpreis, einschließlich der Extras, muss in voller Höhe an Caravans2Rent gezahlt werden. Aufgrund der erklärten Stornierung besteht kein Anspruch auf einen Stornierungsgutschein oder eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.

- Stornierung zwischen 16 und 30 Tagen (in Folge) vor dem vereinbarten Mietbeginn: 50
% des Gesamtmietpreises, einschließlich Extras, werden als Gutschein einbehalten, der für den Abschluss eines künftigen Mietvertrags innerhalb von sechs Monaten verwendet werden kann. Die restlichen 50 Prozent des Gesamtmietpreises werden nicht erstattet.

- Stornierung zwischen 30 und 59 Tagen (in Folge) vor Beginn des Mietzeitraums: 50 % des gezahlten Betrags werden zurückerstattet. Die restlichen 50% des Gesamtmietpreises werden nicht erstattet.

- Die Stornierung ist kostenlos, wenn der Mieter bis zu 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums storniert. In diesem Fall werden dem Mieter die bereits geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet.

Führt eine Änderung der Buchung zu einem höheren Gesamtmietpreis als ursprünglich vereinbart, muss der Mieter die Differenz bezahlen, andernfalls gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen. Ist der neue Mietpreis jedoch niedriger, erhält der Mieter einen Stornierungsgutschein über die Differenz zum ursprünglich vereinbarten Mietpreis, der für den Abschluss eines neuen Mietvertrags innerhalb von sechs Monaten verwendet werden kann.

Wenn der Mieter jedoch bereits einen Teil oder den gesamten Mietpreis mit einem Stornierungsgutschein oder -angebot bezahlt hat, erhält er keinen weiteren Stornierungsgutschein oder eine Rückerstattung.

Bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages wegen Rückgabe des Mietwagens besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung des Mietpreises, auf einen Stornierungsgutschein oder auf eine (teilweise) Umbuchung auf einen anderen Mietzeitraum.

Für Stornogutscheine gelten die folgenden Bedingungen:

1. Gültigkeit: Annullierungsgutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate lang gültig.

2. Einschränkung: Nach der Stornierung einer Reservierung, die mit einem Stornierungsgutschein bezahlt wurde, wird kein weiterer Gutschein ausgestellt, der den Gutschein ersetzt.

3. Buchungsbedingungen: Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise und allgemeinen Bedingungen und nicht die ursprünglichen Mietpreise, die storniert wurden.

4. Nutzungsbeschränkungen: Der Weiterverkauf, die Übertragung und/oder die Abtretung von Stornierungsgutscheinen ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, den Gutschein bei der Buchung vorzulegen und einen Eigentumsnachweis zu erbringen, andernfalls kann er nicht verwendet werden.

11. ABHOLUNG UND RÜCKGABE DES MIETWAGENS

Das Fahrzeug kann nur an Werktagen zwischen 10 und 12 Uhr oder zwischen 14 und 16.30 Uhr abgeholt werden. Außerhalb dieser Zeiten gelten die entsprechenden Vorschuss- oder Mietgebühren zum Zeitpunkt der Buchung.

Wenn der Mieter Verpflichtungen hat, wie z.B. Flüge, muss er seine Check-in und Check-out Zeiten mindestens 3 Stunden im Voraus buchen, da der Vermieter nicht für Verspätungen verantwortlich gemacht werden kann.

Die Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt an den vereinbarten Stationen. Der Mieter muss sich an die im Mietvertrag festgelegten Abhol- und Rückgabezeiten halten, andernfalls werden zusätzliche Gebühren erhoben.

Bei Rückgabe des Wohnmobils ist der Mieter verpflichtet, das gemietete Fahrzeug gemeinsam mit einem Vertreter des Vermieters zu besichtigen. Bei dieser Besichtigung werden neue Schäden am Fahrzeug, die nicht im Wertgutachten bei der Übergabe des Fahrzeugs vermerkt wurden, aufgenommen.

Im Falle eines Schadens stellt der Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs eine Rechnung aus. Liegt ein Schaden vor, der über einen längeren Zeitraum quantifiziert werden muss, um abgerechnet werden zu können, kann sich die Frist verlängern, je nachdem, was notwendig ist, um ihn vollständig festzustellen. Werden verdeckte Schäden, z. B. durch äußere Verschmutzung, bei der Fahrzeugbesichtigung nicht festgestellt, führt die unstreitige Rückgabe des Fahrzeugs nicht zu einem negativen Schuldanerkenntnis des Vermieters.

Es wird eine Abholgebühr erhoben, wenn der Mieter das Fahrzeug an verschiedenen Orten abholen und zurückgeben möchte. Das Interesse des Kunden muss zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt werden und ist auf der Preisliste beim Check-in verfügbar.

Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben und teilt der Mieter nicht unverzüglich den Grund für die Verspätung mit, kann der Vermieter von einer unrechtmäßigen Nutzung ausgehen und eine Anzeige wegen unrechtmäßiger Aneignung des Fahrzeugs erstatten.

Vor der Rückgabe des Fahrzeugs muss der Mieter den Innenraum reinigen, starke Verschmutzungen entfernen, die Kassette und den Abwassertank leeren und saubere Extras übergeben.

Der Vermieter übernimmt anschließend die Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs. Unterlässt der Mieter jedoch die ordnungsgemäße Innenreinigung des Fahrzeugs oder die Entleerung der Tanks, werden Reinigungsgebühren gemäß der geltenden Preisliste erhoben.

Das gemietete Fahrzeug muss mit vollem Tank zurückgegeben werden. Wenn der Tank nicht vollständig gefüllt ist, wird dem Mieter je nach Füllstand der folgende Betrag berechnet:
● 0 % bis 25 % Füllung der vorhandenen Tanks: 182,00 EUR
● 25 % bis 50 % Füllung der vorhandenen Tanks: 148,00 EUR
● 50 % bis 75 % Füllung vorhandener Tanks: 99,00 EUR
● 75 % bis 99 % Füllung der vorhandenen Tanks: 64,00 EUR Der Vermieter kann den Betrag direkt von der Kaution abbuchen.

12. TÜREN

Der Mieter ist für alle anfallenden Maut- und/oder Zulassungsgebühren verantwortlich, die im Voraus per Banküberweisung oder Kreditkarte bezahlt werden müssen. Es ist die Pflicht des Mieters, sich über mögliche Mautgebühren und Umweltzonen während der Nutzungsdauer des Fahrzeugs zu informieren.

13. PFLEGE- UND SORGFALTSPFLICHT

Der Mieter hat den Mietwagen sorgfältig zu behandeln und alle einschlägigen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie den Mietwagen ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu sichern. Die Betriebsanleitung des Mietwagens und alle eingebauten Vorrichtungen usw. sind genau zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die in den jeweiligen Ländern geltenden Verkehrsvorschriften zu beachten. Das Fahren ist nur mit einer gesicherten und verschlossenen Gasflasche erlaubt.

Der Mieter und seine Mitreisenden sind für die Einhaltung der Zoll-, Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visum- und Transitbestimmungen verantwortlich, sofern anwendbar. Alle möglichen Kosten und Unannehmlichkeiten, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ergeben, gehen zu Lasten dieser Personen.

Das Rauchen ist in Mietfahrzeugen nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbots im Mietfahrzeug werden Gebühren gemäß den Bestimmungen des Rauchverbots erhoben.

Preisliste der Reinigungskosten (die Preisliste der anwendbaren Reinigungskosten ist zum Zeitpunkt der Übergabe am Übergabeort erhältlich) und eventuelle Abzüge von der Kaution/Kaution.

Haustiere sind kostenlos erlaubt, sofern sie in speziellen Transportboxen untergebracht sind. Wir sind nicht verantwortlich für Bußgelder oder Probleme im Zusammenhang mit Tieren während des Mietzeitraums. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters, dafür zu sorgen, dass das Innere und Äußere des Wohnwagens während der Nutzung in einem sauberen Zustand gehalten wird. Für Schäden oder Verschmutzungen, die durch die Tiere verursacht werden, ist allein der Mieter verantwortlich und es werden zusätzliche Kosten für die Reparatur und/oder Reinigung berechnet.

14. MIETERHAFTUNG UND VERSICHERUNG

Der Mieter haftet für jegliche Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Missbrauch des gemieteten Fahrzeugs. Dies gilt auch für Situationen wie Verkehrsunfälle, bei denen das Fahrzeug beschädigt wird.

Tritt während der Mietzeit ein Schaden am Fahrzeug auf, so trägt der Mieter die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs.

Wenn das Fahrzeug so schwer beschädigt ist, dass es als "Totalschaden" gilt (d. h. die Reparaturkosten sind so hoch, dass es günstiger ist, das Fahrzeug durch ein neues zu ersetzen),
der Mieter ist für die Zahlung des vollen Wiederbeschaffungswertes des gemieteten Fahrzeugs verantwortlich, abzüglich
den Restwert (falls vorhanden), es sei denn, der Leasingnehmer hat den Schaden nicht verschuldet und der Leasinggeber wird vom Versicherer ordnungsgemäß und vollständig entschädigt.

Ein Ersatzfahrzeug wird nicht zur Verfügung gestellt, wenn der Mieter für den Schaden/Unfall verantwortlich ist.

Neben den Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs haftet der Mieter auch für etwaige Folge- oder Folgeschäden, zu denen Verluste oder Schäden an Dritten, Abschlepp- und Bergungskosten sowie die Honorare von Sachverständigen oder Beauftragten gehören können, die zur Klärung oder Beurteilung der Situation erforderlich sind.

Das gemietete Fahrzeug ist mit einer Haftpflichtversicherung, Reiseassistenz und Rechtsschutz ausgestattet.

Dieser Text legt die folgenden Bedingungen für Schadensersatzansprüche fest, die im Namen des Vermieters gegen den Mieter geltend gemacht werden:

Der Vermieter ist befugt, über die Anerkennung oder Ablehnung von Schadensersatzansprüchen gegen den Mieter zu entscheiden. Das bedeutet, dass der Vermieter die Befugnis hat, Entscheidungen über Schadensersatzansprüche zu treffen.

Der Vermieter kann sich bemühen, alle für die Behandlung von Schadensersatzansprüchen zweckmäßig erscheinenden Erklärungen abzugeben und zu formalisieren. Werden gegen den Mieter gerichtlich oder außergerichtlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich nach Kenntniserlangung des Anspruchs schriftlich zu benachrichtigen und ihm die Sachlage vollständig mitzuteilen.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ist es Aufgabe des Vermieters, den Rechtsstreit im Namen des Mieters zu führen.

Der Vermieter ist befugt, im Namen des Mieters einen Rechtsanwalt mit der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen zu beauftragen, wobei der Mieter den Vermieter ermächtigt, ohne Betragsbegrenzung und ohne Einschränkung zu vergleichen, zu gestehen oder zurückzutreten und Vereinbarungen mit sich selbst zu schließen. Der Mieter muß dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt eine Vollmacht erteilen und alle für die Bearbeitung des Falles erforderlichen Auskünfte erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen sowie ihm eine Kopie aller dazugehörigen Unterlagen, insbesondere der Personalpapiere des/der Mieter(s), des/der Fahrer(s) und des/der etwaigen Mitreisenden, aushändigen können.

Die Versicherung ist in den folgenden europäischen Ländern gültig: Portugal und Spanien. Das Fahren in anderen Ländern erfordert eine Sondergenehmigung von Caravans2rent. Das Fahren in nicht zugelassenen Ländern ohne Sondergenehmigung stellt einen Vertragsbruch dar, und Caravans2rent kann nicht für Schäden, Pannen oder andere Probleme verantwortlich gemacht werden, die außerhalb der zugelassenen Länder auftreten, und der Mieter ist allein für die Kosten der Reparatur und/oder des Umzugs des Fahrzeugs sowie für alle anderen Ausgaben, Kosten, Bußgelder oder Gebühren, die dem Vermieter entstehen können, verantwortlich.

Außerhalb des portugiesischen Festlands gibt es im Falle einer Panne, wenn diese nicht innerhalb von 24 Stunden behoben werden kann, kein Ersatzwohnmobil. Für die Rückreise ins Land steht den Insassen lediglich ein Auto zur Verfügung.

Das Fahrzeug ist nur für die im Vertrag festgelegte Dauer versichert. Der Vermieter kann nicht für Schäden außerhalb der Mietdauer haftbar gemacht werden, und der Mieter trägt die alleinige Verantwortung, insbesondere im Falle einer Verzögerung bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Vermieter. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch während Sie im Besitz des Fahrzeugs sind. Um die Kosten für eventuelle Schäden zu decken, wird Caravans2Rent einen Teil oder die gesamte Kaution in Rechnung stellen.

Verstößt der Mieter gegen eine der in den Vertragsklauseln und Mietbedingungen festgelegten Bedingungen, werden alle Versicherungsoptionen annulliert, und der Mieter haftet für die vollen Kosten aller Schäden.

Bei Abschluss der "Basic"-Versicherung gilt für den Mieter eine Höchsthaftung von 1614,00 €, die einen 24-Stunden-Service einschließt.
Der Mieter hat das Recht, eine unabhängige Versicherung für 18 €/Nacht abzuschließen. Diese Versicherung umfasst einen 24-Stunden-Service, Glas- und Reifenschutz.

Bei Abschluss der "Super"-Versicherung haftet der Mieter für einen Höchstbetrag von 882,00 € + 22 €/Nacht. Diese Versicherung beinhaltet 24-Stunden-Hilfe, Glas- und Reifenschutz (die Super-Versicherung ist nur für Anmietungen von mehr als 10 Nächten in Transportern zulässig).

Schäden am Vorzelt, am Innenraum des Mietfahrzeugs oder am Hubdach einschließlich des Dachzeltes, die durch Bedienungsfehler verursacht werden, gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.

Um Schäden zu vermeiden, sind hier einige Hinweise zu finden.

• Die Markise darf bei starkem Wind oder Regen nicht ausgefahren werden und darf im ausgefahrenen Zustand nicht unbeaufsichtigt bleiben. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage muss der Mieter bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte selbst tragen. Diese Kosten können den Wert der Kaution übersteigen, und der Vermieter wird dem Mieter den Mehrbetrag in Rechnung stellen.

• Das Wassersystem kann nicht gereinigt werden, wenn der Diesel nicht richtig in den Tank eingefüllt wurde. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies gilt für Tanks, Boiler, Pumpen, Wasserhähne und Rohrleitungen. Die Kosten müssen vollständig vom Mieter getragen werden. Der Mieter haftet auch für alle daraus resultierenden Schäden am Mietwagen und Zubehör. Das Gleiche gilt bei unsachgemäßer Befüllung des Dieseltanks oder mit ungeeignetem Kraftstoff.

Der Mieter haftet - unabhängig von seinem Verschulden - in vollem Umfang für folgende Schäden:

  • Reifenschäden: Der Mieter trägt die Kosten für den Abschleppdienst, den Ersatz der Reifen selbst oder die Reifenmontage. Das Ersatzteil darf nicht vom Mieter selbst, sondern nur von einem Abschlepp- oder Pannendienst in den Mietwagen eingebaut werden.
  • Steinschlag auf Glas: Durch Steinschlag beschädigtes Glas wird je nach Größe und Lage des Schadens repariert oder ersetzt.
  • Schäden im Inneren des Fahrzeugs: Der Mieter haftet für alle Schäden, die im Inneren des Fahrzeugs entstehen.
  • Sonstige Schäden: Schäden, die durch das Fahren auf unbefestigten Straßen entstehen, einschließlich der damit verbundenen Kosten, wie z. B. Bergungs-, Abschlepp- oder Reifenschäden, gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.

Der Mieter haftet in vollem Umfang bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Pflichten, insbesondere für Schäden, die dadurch entstehen, dass das gemietete Fahrzeug von einem nicht zugelassenen Fahrer betrieben, in einem verbotenen Land oder zu verbotenen Zwecken eingesetzt wird. Verursacht der Mieter vorsätzlich einen Unfall oder verstößt er gegen seine Pflichten nach Ziffer 14, so haftet er ebenfalls in vollem Umfang, es sei denn, der Verstoß führt nicht zu einem Schaden.

Im Falle einer schwerwiegenden, schuldhaften oder fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung h a f t e t der Mieter in vollem Umfang. Verursacht der Mieter einen Schaden grob fahrlässig, so haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis, wobei es dem Mieter obliegt, das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit zu beweisen.

Darüber hinaus haftet der Mieter nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Vermieter beziffert und reguliert Schäden auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen einer Vertragswerkstatt oder eines eigenen Spezialistenteams mit Standardsoftware zur Schadensberechnung sowie auf der Grundlage der Kostenstruktur einer Vertragswerkstatt. Das vorzeitige Abstellen von Mietfahrzeugen auf oder in der Nähe des Geländes (auch wenn es sich um einen öffentlichen oder privaten Bereich handelt) erfolgt auf Risiko des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die bis zum offiziellen Ende der Mietzeit und der Übergabe des Fahrzeugs oder des Vermieters oder seines Bevollmächtigten auftreten. Bei Verlust des Fahrzeugscheins stellt der Vermieter dem Mieter zusätzlich 200 € in Rechnung, die von der Kaution abgebucht werden können. Unter Bei Verlust des Schlüssels stellt der Vermieter dem Mieter 400 € in Rechnung, die von der Kaution abgezogen werden können.

15. UNFÄLLE UND SCHÄDEN

Im Falle eines Fehlers oder einer Fehlfunktion des Mietwagens, wie z. B. dem Aufleuchten der Motorleuchte oder einer Reifenpanne, ist es unerlässlich, sich unverzüglich mit der Hotline und/oder dem Assistenzdienst des Vermieters in Verbindung zu setzen, um die nächsten Schritte und Vorgehensweisen zu klären und zu entscheiden. Tritt während der Mietzeit ein Schaden auf, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter so schnell wie möglich schriftlich zu informieren und den Vorfall, der den Schaden verursacht hat, genau zu beschreiben. Der Unfallbericht muss die Namen und Anschriften der Beteiligten und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen und Versicherungsdaten der Fahrzeuge enthalten. Dazu muss der Mieter alle Felder des Unfallberichtsformulars, das in den Fahrzeugpapieren oder telefonisch beim Vermieter erhältlich ist, sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Das ausgefüllte Formular muss eingescannt und unverzüglich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gesendet werden.

Wenn der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € (eintausend Euro) zu verhängen, zusätzlich zu einer eventuellen erhöhten Haftung gemäß Artikel 14. Nach einem Vorfall, wie z. B. einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem anderen Schaden, muss der Mieter außerdem unverzüglich die örtlichen Behörden benachrichtigen/anrufen, auch wenn er allein für den Vorfall verantwortlich ist. Unterlässt der Mieter die polizeiliche Meldung des Vorfalls, so haftet er für den daraus resultierenden wirtschaftlichen Schaden gegenüber dem Vermieter, und es werden keine Ansprüche Dritter anerkannt, wobei der Mieter diesen Dritten gegenüber direkt und ausschließlich haftbar ist.

Außer der standardisierten europäischen Unfallerklärung sollten keine weiteren Dokumente im Zusammenhang mit dem Vorfall unterzeichnet werden. Wenn während der Fahrt ein Schaden festgestellt wird, muss der Vermieter sofort per E-Mail informiert werden. Sind Reparaturen erforderlich, muss die Nutzung des Mietwagens sofort eingestellt werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Die Weiterfahrt, auch zur nächstgelegenen Werkstatt, ist nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters gestattet. Bringt der Mieter das Fahrzeug in eine Werkstatt oder lässt es abschleppen, ist der Vermieter während der Geschäftszeiten und vor der Genehmigung der Reparatur unverzüglich über die Werkstatt, die Dauer und die voraussichtlichen Kosten zu informieren.

Die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters zur Durchführung der Reparatur ist zwingend erforderlich. Der Vermieter übernimmt die Kosten nur, wenn die Reparatur zuvor von Ihnen genehmigt und autorisiert wurde und gegen Vorlage der entsprechenden Belege. Die vollständige Adresse und die Kontaktdaten der Werkstatt sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

16. REPARATUR UND WARTUNG

Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Reisemobil in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei der Anmietung befand. Der Mieter muss auf die Warnleuchten im Display des Fahrzeugs achten und alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Betriebsanleitung ergreifen.

Die Kosten für die laufende Wartung, wie z.B. Verbrauchsmaterial für den Mietwagen, trägt der Mieter für die vereinbarte Mietzeit. Die Kosten für vorgeschriebene Wartungsarbeiten und notwendige Verschleißreparaturen gehen zu Lasten des Vermieters.

Jegliche Veränderungen und mechanischen Eingriffe am Wohnwagen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters sind verboten. Bei Verstoß gegen diese Vorschrift ist der Mieter verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um das Fahrzeug in den Zustand zu versetzen, in dem es sich bei der Anmietung befand.

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Die Reparaturkosten gehen gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen zu Lasten des Vermieters, es sei denn, der Mieter hat den Schaden zu vertreten.

17. GRUNDSTÜCK EIGENTÜMER HAFTPFLICHT

Mit der Bereitstellung des Mietwagens garantiert der Vermieter, dass dieser zum Zeitpunkt der Anmietung zur Verfügung steht. Sollte das Fahrzeug aus irgendeinem Grund bei Fahrtantritt nicht zur Verfügung stehen, verpflichtet sich der Vermieter, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet der Vermieter die vom Mieter geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

Die Haftung des Vermieters für etwaige Vertragsverletzungen ist streng auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Angestellten. Der Vermieter haftet jedoch nach geltendem Recht, wenn er eine Verpflichtung verletzt hat wesentliche Vertragspflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Hinsichtlich der Mietzahlungen des Mieters ist zu beachten, dass diese auch während einer Reparatur oder eines Werkstattaufenthaltes aufrechtzuerhalten sind, es sei denn, es handelt sich um anfängliche Mängel. Eine Minderung der vom Mieter geschuldeten Mietzahlungen ist ausgeschlossen. Darüber hinaus werden Miettage, die aufgrund von Schäden und deren Behebung während der Mietzeit verloren gehen, dem Mieter nicht erstattet.

Bei Gegenständen, die bei der Rückgabe des Mietwagens im Fahrzeug verbleiben, behält sich der Vermieter das Recht vor, diese für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten aufzubewahren, allerdings nur, wenn dies angemessen ist, und der Mieter trägt die damit verbundenen Kosten. Werden sie nach Ablauf dieser Frist nicht vom Mieter zurückgefordert, bleiben sie Eigentum des Vermieters und der Mieter kann über sie nach eigenem Ermessen verfügen, insbesondere sie vernichten.

Hinsichtlich der Sicherheit von Privatfahrzeugen, die vom Mieter oder in seinem Namen auf dem Grundstück des Vermieters abgestellt werden, ist zu beachten, dass der Vermieter nicht für Schäden oder Diebstahl an diesen Fahrzeugen haftet.

18. SPEICHERUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

Im Rahmen der Erfüllung des Vertrags mit dem Mieter ist es erforderlich, dass der Vermieter die personenbezogenen Daten des Mieters verarbeitet. Der Umfang dieser Verarbeitung sowie die entsprechende Rechtsgrundlage und zusätzliche Informationen gemäß Artikel 13 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) sind nachstehend aufgeführt. Im Allgemeinen werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben. In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass wir aufgrund von Anfragen von Behörden oder privaten Dienstleistern, wie z. B. Parkhaus- oder Mautbetreibern, verpflichtet sind, diese Daten bereitzustellen.

Navigationsdaten, die während der Mietzeit eingegeben werden, können im Fahrzeug gespeichert werden, wenn dies aufgrund der Nutzung eines Navigationsgeräts erforderlich ist. Wenn mobile Geräte oder andere Geräte mit dem Mietwagen verbunden sind, können die Daten dieser Geräte ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden.

Wünscht der Mieter, dass diese Daten nach der Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert werden, so hat er dafür zu sorgen, dass die betreffenden Daten gelöscht werden. Dies kann dadurch geschehen, dass die Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

Werkseinstellungen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, diese Daten zu löschen.

Im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung erklärt sich der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass:

  1. Sie erkennen ausdrücklich an und genehmigen, dass Caravans2Rent zu Verwaltungszwecken und anderen gesetzlich zulässigen Zwecken personenbezogene Daten über Sie erhebt und speichert, und Sie haben das Recht, diese Informationen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzusehen. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass Caravans2Rent die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Verwaltungszwecken oder anderen gesetzlich zulässigen Zwecken verarbeitet und, falls erforderlich, diese Informationen Dritten, Dienstleistern, öffentlichen Einrichtungen und anderen Stellen in Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Verfügung stellt sowie eine Kopie Ihres Ausweises fotokopiert/reproduziert und aufbewahrt.
  2. Sie stimmen insbesondere der Erhebung, der Speicherung und der Aufnahme in Datenbanken, der Organisation, der Speicherung, der Anpassung, der Veränderung, dem Abruf, der Nutzung, der Löschung und der Mitteilung durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, einschließlich der Möglichkeit des Abgleichs und der Verknüpfung, zu.
  3. Sie ermächtigen Caravans2Rent ausdrücklich, die im Rahmen dieses Arbeitsvertrages erhaltenen personenbezogenen Daten zu verarbeiten und zu nutzen, nämlich Ihren Namen, die Nummer des Ausweises (Bürgerkarte), die ausstellende Stelle und die Daten der Ausstellung und Gültigkeit, die Steuernummer, die Adresse, die Telefonnummern, das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Familienstand, die Ausbildung oder andere Qualifikationen.
  4. Sie ermächtigen den Arbeitgeber ausdrücklich, Ihre persönlichen Daten und/oder Browsing-Daten an die im folgenden Absatz genannten Stellen zu folgenden Zwecken zu übermitteln und/oder zu übertragen:
  1. IGFSS - Institut für die finanzielle Verwaltung der sozialen Sicherheit;
  2. AT - Behörde für Steuern und Zölle;
  3. Banken und Versicherungsinstitute;
  4. Versicherungsgesellschaft;
  5. Jede andere Einheit, der Funktionen im Zusammenhang mit der Kundenverwaltung zugewiesen wurden.
  6. Buchhalter und Anwälte von Caravans2Rent oder Vertreter/Anwälte.
  7. Andere, nicht genannte Stellen, die jedoch rechtlich z u r Verarbeitung der betreffenden Daten befugt sind.

Caravans2Rent ist für die Verarbeitung der persönlichen Daten jedes Mitarbeiters verantwortlich.

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