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Geschäftsbedingungen

Unsere Bedingungen

1- Stornierungen und Rückerstattungen

1.1-Im Falle einer Stornierung mehr als 30 Tage vor dem geplanten Abholtermin erstatten wir Ihnen den bereits bezahlten Betrag vollständig zurück.
1.2-Wenn Ihre Reservierung zwischen 30 und 15 Tagen vor dem geplanten Abholtermin storniert wird, werden Ihnen 50% des bezahlten Betrags zurückerstattet, jedoch wird Ihnen der verbleibende Endwert (Stornogebühr) nicht berechnet.
1.3-Wenn Ihre Reservierung innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abholtermin storniert wird, wird der Gesamtpreis der Reservierung (No Show Fee) berechnet.

2-Zahlung

2.1- Wenn Sie die Reservierung bestätigen, wird auf Ihrer Karte 50% des Gesamtwerts des Mietvertrags einschließlich Gebühren und Steuern in Rechnung gestellt. Wenn Ihre Karte abgelehnt wird, ist Ihre Reservierung nicht gültig und Sie erhalten keine Bestätigung von der Firma.
2.2- Es werden die entsprechenden Wechselkurse entsprechend Ihrer Zahlungsmethode / Bankgebühren angewendet.
2.3- Die Kaution kann per Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden. Bei der Lieferung des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, die Kaution in Übereinstimmung mit der gewählten Versicherungsoption zu zahlen. Dieser Betrag wird in Anspruch genommen, um im Falle eines Diebstahls oder Unfalls und anderer Schäden am Fahrzeug während der Mietzeit einen Zahlungsüberschuss zu garantieren.
2.4- Bei der Rückgabe des Fahrzeugs führen wir die gleiche Analyse durch, um die Schäden zu überprüfen (falls solche vorhanden sind). Der Wert der Kaution wird innerhalb von maximal 15 Tagen zurückerstattet. Außer wenn es irgendwelche Schäden gibt und es wird eine längere Periode für die Buchhaltung notwendig sein.

3- Mietdauer

3.1- Die Fahrzeugmietkosten werden pro Nacht.
.
3.2- Die verspätete Abholung oder vorzeitige Lieferung berechtigen den Mieter nicht zur Rückerstattung der ungenutzten Zeit des Mietvertrages.
3.3- Die früher oder später auf Wunsch des Mieters außerhalb der Arbeitszeiten vereinnahmten Abholungen oder Lieferungen unterliegen einer zusätzlichen Gebühr gemäß der gültigen Preisliste.

4- Auszahlungen und Rücksendungen des Fahrzeugs

4.1- Die Abholung des Fahrzeugs darf nur zwischen 9:30 Uhr und 11:30 Uhr und 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr Uhr erfolgen, an Werktagen, ansonsten werden die entsprechenden Stundungs- oder Antizipationsgebühren erhoben.
4.2- Die Rückgabe des Fahrzeugs kann nur zwischen 9:30 Uhr und 11:30 Uhr und 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr Uhr erfolgen, an Werktagen, ansonsten werden die entsprechenden Stundungs- oder Antizipationsgebühren erhoben.
4.3- Der erste Stipendiat verfügt über kostenlose Parkplätze, die von Kameras überwacht und für den zweiten Stipendiat vollständig eingezäunt sind. Es haftet jedoch nicht für mögliche Schäden am Fahrzeug und dessen Zubehör beim Betreten des Parkplatzes.

5- Verfügbarkeit von Fahrzeugen

5.1- Wenn das genau reserviert Modell nicht verfügbar ist, behalten wir uns das Recht vor, das Leasing mit einem Fahrzeug von ähnlicher oder höherer Kategorie zu schaffen, je nach Verfügbarkeit am Standort.

6- Dokumente

6.1- Der Fahrer muss zum Zeitpunkt der Vermietung über 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein für Europa (Klasse B) oder einen internationalen Führerschein und einen gültigen Ausweis vorlegen.
6.2- Wenn einer der Fahrer unter 25 Jahre alt ist, Sie benötigen die Grundversicherung.

Leasingvertrag
1-Fahrzeugbedingungen

1.1- Der Mieter bestätigt das Fahrzeug und die gemieteten Extras in gutem Zustand zu erhalten und mit allen Ressourcen.
1.2- Der Mieter wird das Fahrzeug in gutem Zustand zurückgeben, mit der gleichen Menge an Kraftstoff zum Zeitpunkt der Abholung und mit der gesamten funktionierenden Ausrüstung des Fahrzeugs, am im Mietvertrag festgelegten Datum und Uhrzeit sowie Ort. Bei Nichtbeachtung dieser Kriterien, werden zusätzliche Kosten für die Mieter anfallen. Jeder Verlust oder Schaden an zusätzlicher Ausrüstung oder geleasten Teile, wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

2 Dokumente

2.1- Ein gültiger Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B und ein gültiger Ausweis sind erforderlich, der zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs und der Unterzeichnung des Mietvertrags vorzulegen ist. Wenn der Mieter die notwendigen Unterlagen nicht vorzeigen kann, kann das Fahrzeug nicht vermietet werden und die (no show fee) Nicht-Erscheinungskosten angewandt werden.
2.2- Als Inhaber eines gültigen Führerscheins in Europa ist der Mieter verantwortlich.
2.3- Der Mieter muss über 21 Jahre alt sein und einen Führerschein mindestens 2 Jahre besitzen.
2.4- Wenn der Mieter unter 25 Jahre alt ist, ist eine höhere als die „Grundversicherung“ erforderlich.

3- Fahrzeugbenutzung

3.1- Der Mieter stimmt zu, dass während der Mietzeit das Fahrzeug nicht:
a) von einer nicht identifizierten Person gefahren wird;
b) in rücksichtsloser und gefährlicher Weise gefahren wird;
c) von einer Person gefahren wird, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht;
d) mit dem Schlüssel im Fahrzeug, ohne Insassen, zurückgelassen wird;
e) durch Eintauchen in Wasser oder durch Kontakt mit Salzwasser beschädigt, in Überschwemmungsgebieten, am Strand oder auf Feldwegen gefahren wird;
f) für Rennen, Wettbewerbe oder illegale Aktivitäten genutzt wird;
g) zum Abschleppen eines anderen Fahrzeugs verwendet wird;
h) für den Transport von Passagieren oder Waren, die zur Miete oder für eine Belohnung bestimmt sind.
i) verwendet wird, um mehr Passagiere zu befördern, als gesetzlich erlaubt sind;
j) Zum Transport von flüchtigen Flüssigkeiten, Gasen, Sprengstoffen oder anderen korrosiven oder brennbaren Materialien;
k) für den Transport und die Beförderung von Gütern verwendet werden, die nicht zu erwarten sind, wenn sie in einem Leihwagen zu Freizeitzwecken vorhanden sind;
l) verwendet wird, um Zubehör und Werbung oder kommerzielle Erwähnungen zu installieren;
m) Jegliche Konsequenzen aus den oben genannten Punkten treffen nicht die Vermietungsfirma;

3.2- Der Mieter erkennt an, dass die Leasinggesellschaft das Eigentum an dem Fahrzeug zu jeder Zeit behält und nicht versucht das Fahrzeug zu verkaufen, zu vermieten oder zu pfänden.

3.3- Die Mieter werden keine Änderungen oder Ergänzungen vornehmen am Fahrzeug vornehmen ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters.

3.4-Dieser Vertrag wird automatisch gelöst, und die Reservierung wird storniert, ohne dass ein Eingreifen erforderlich ist, wenn das Fahrzeug unter Bedingungen benutzt wird, die einen Verstoß gegen diesen Vertrag darstellen. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu reparieren, und der Mieter ist für alle damit verbundenen Kosten verantwortlich.

4-Reiseassistenz und Technikkomplikationen

4.1-Probleme im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, einschließlich Fehlfunktionen der Ausrüstung, sollten unverzüglich gemeldet werden, um dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, das Problem während der Vermietung zu beheben. Wenn Sie dies nicht tun, beeinträchtigt dies die Haftung des Vermieters. Bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie uns um Unterstützung bitten. Unser Team wird Sie bei der Bewältigung der Situation unterstützen.

4.2-Dieser Service deckt jeden technischen oder mechanischen Defekt des Fahrzeugs ab, der auf einen Herstellungsfehler oder Materialfehler zurückzuführen ist, das das betreffende Teil während der Garantiezeit unbrauchbar macht.

4.3-Die folgenden Aspekte sind nicht von der Reiseunterstützung abgedeckt, und dem Mieter werden die Kosten für den Transport / die Fahrt in Rechnung gestellt für:
a) Kraftstoffmangel im Fahrzeug;
b) Die Schlüssel sind im Fahrzeug verriegelt, beschädigt (z. B. durch Feuchtigkeit im Schlüssel) oder verloren;
c) Batterien, die durch unsachgemäßen Gebrauch und / oder Missbrauch von Geräten entladen wurden, die den Betrieb der Batterien erfordern;
d) Fahrzeug, das von der Straße oder auf Schmutz- oder Sandstraßen gestaut ist;
e) Vorsätzliches Verschulden.

4.4-Der Vermieter erbringt 24 Stunden am Tag Reiseunterstützung, außerhalb der normalen Geschäftszeiten kann es zu Verzögerungen kommen.

4.5-Im Falle einer Panne ist der Mieter nicht berechtigt, Reparaturen oder Änderungen an dem Fahrzeug vorzunehmen, es sei denn, dies wird vom Vermieter genehmigt und folgt den genauen Anweisungen.

4.6-Im Falle einer Stilllegung des Fahrzeugs aufgrund eines mechanischen Ausfalls oder eines Unfalls und wenn die Reparatur vor Ort nicht durchgeführt werden kann, sendet der Vermieter einen Anhänger, um das Fahrzeug und den Fahrer zur nächstgelegenen Einrichtung des Vermieters oder Reparaturwerkstatt zu transportieren.

5- Schutz

5.1- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden, die während des Mietzeitraums entstehen, und empfiehlt, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu lassen, während der Mieter nicht im Fahrzeug ist. Der Vermieter haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände während der Mietzeit.

6- Versicherungsdeckung

6.1- Das gemietete Fahrzeug hat Haftpflichtversicherung, Reisekostenhilfe und Rechtsschutz.

6.2- Die Versicherung gilt in folgenden europäischen Ländern: Portugal und Spanien. Das Fahren in anderen als den oben genannten Ländern erfordert eine besondere Genehmigung der Vermietungsfirma. Das Fahren in nicht autorisierten Ländern ohne besondere Genehmigung stellt eine Vertragsverletzung dar und die Vermietungsfirma kann nicht für Schäden, Pannen oder andere Probleme verantwortlich gemacht werden, die außerhalb der autorisierten Länder auftreten. Der Mieter ist allein für die Reparaturkosten verantwortlich. und / oder Umzug des Fahrzeugs sowie sonstige Kosten, Kosten, Bußgelder oder Gebühren, die dem Vermieter möglicherweise entstehen.

6.2.1- Außerhalb des Landes gibt es im Falle einer Störung, die nicht innerhalb von 24 Stunden behoben werden kann, kein Ersatzmobil. Es wird nur Platz für die Insassen mit dem Auto geben, um die Rückreise in das Land zu unternehmen.

6.3- Das Fahrzeug ist nur für die im Vertrag festgelegte Dauer versichert. Der Vermieter kann für Schäden, die über die Mietdauer hinaus entstehen, nicht haftbar gemacht werden, und der Mieter trägt die alleinige Verantwortung
.
6.4- Der Mieter haftet für jeden Schaden, während er im Besitz des Fahrzeugs ist, bis zur Höhe der Escrow - Ablagerung. Um die Kosten für eventuelle Schäden zu decken, begrenzt der Vermieter den Gesamtbetrag der Kaution.

6.5- Wenn der Mieter eine der in den Klauseln des Mietvertrages festgelegten Bedingungen verletzt, sind alle Versicherungsoptionen ungültig, und der Mieter ist für die vollen Kosten aller Schäden verantwortlich.

6.6- Wenn Sie auf die „Basic“ Versicherung gewählt haben, ist der Mieter für einen Höchstbetrag von bis zu € 1.614,00 verantwortlich. Diese Versicherung beinhaltet 24-Stunden-Unterstützung.

6.7- Wenn Sie die „Super“ Versicherung gewählt haben, ist der Mieter für einen Höchstbetrag von bis zu € 882,00 verantwortlich. Diese Versicherung beinhaltet 24 Stunden Assistance, Schutz gegen Brille und Reifen.

6.8 - KM sind für alle Anmietungen über 10 Nächte unbegrenzt. Bei Anmietungen von weniger als oder gleich 10 Nächten ist der Mieter auf einen Durchschnitt von 300 KM pro Nacht begrenzt, wobei für jeden weiteren KM 0,28 € berechnet werden.

7 - Unfälle / Fahrzeugschäden / Diebstahl

Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Mieter, folgende Verfahren zu befolgen:

a) Benachrichtigen Sie sofort den Vermieter und die Strafverfolgungsbehörden über jeden Unfall, Diebstahl, oder anderes Unglück;
b) Machen Sie Fotos und schreiben Sie Namen und Adressen aller Beteiligten sowie Zeugen auf, die dokumentieren können, was passiert ist;
c) füllen Sie die freundliche Erklärung zusammen mit anderen beteiligten Parteien aus;
d)Verlassen Sie das Fahrzeug nicht, ohne alle Maßnahmen in Bezug auf den Schutz und die Sicherheit des Fahrzeugs zu ergreifen;
e)keine Verantwortung übernehmen oder sich im Falle eines Unfalls, der den Vermieter haftbar machen kann, schuldig bekennen;
g) Sammeln und senden Sie unmittelbar nach dem Unfall die freundliche Erklärung mit Daten von anderen beteiligten Fahrzeugen und Fahrern, den Behörden und den Fahrzeugschlüsseln (im Falle eines Diebstahls) an den Vermieter. Ansonsten gilt die gesamte Versicherung und Risikodeckung nicht und der Mieter ist für alle Kosten verantwortlich.

8- Ausschlüsse

Die unten aufgeführten Schäden sind ausdrücklich von einer Versicherungsoption ausgeschlossen und der Mieter ist für alle damit verbundenen Kosten verantwortlich:

a) Schäden aufgrund des Fahrzeugs im Falle der Verletzung einer Klausel des Vertrages;
b) Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten, Einfluss von Alkohol, Drogen oder Substanzen, die die Fahrfähigkeit beeinträchtigen, verursacht werden;
c) Verluste / Schäden / gestohlene persönliche Gegenstände;
d) wenn der Mieter fahrlässiges oder fahrlässiges Verhalten jeglicher Art an den Tag legt oder den örtlichen Straßenverkehrsregeln nicht Folge leistet, was zu Schäden am Fahrzeug oder Eigentum Dritter führt;
e) die Kosten für die Bergung oder Rückgewinnung des Fahrzeugs aus begrenzten, untergetauchten, vereisten oder verlassenen Bereichen;
f) die Kosten für den Austausch von Schlüsseln, die im Fahrzeug beschädigt, verloren, gestohlen oder verriegelt wurden;
g) Fahrer mit einem annullierten / abgelaufenen Führerschein;
h) für alle Kosten, die mit der unsachgemäßen Verwendung von Kraftstoff verbunden sind;
i) Alle Schäden unter der Fahrzeugkarosserie oder oberhalb der Windschutzscheibenlinie, wenn keine Kollision mit Dritten;
j) alle Schäden, die durch Zusammenstöße mit Tieren verursacht werden;

9-Rückgabe des Fahrzeugs

9.1-Das Fahrzeug muss an dem im Mietvertrag angegebenen Tag, Uhrzeit und Ort zurückgegeben werden. Um den Lieferort oder das Datum / die Uhrzeit zu ändern, muss der Mieter zuerst die Genehmigung des Buchungsteams des Vermieters einholen. Diese Änderung kann zusätzliche Kosten verursachen, deren Höhe vom Reservierungsteam mitgeteilt wird. Die Kosten gelten in jedem Fall, unabhängig von den Gründen für die Änderung. Wenn der Vermieter die Änderungen per E - Mail oder Telefon nicht bestätigen kann, muss der Mieter mit dem Ort, Datum und Zeitpunkt im vorgesehenen Vertrag der Lieferung Folge leisten.

9.2- Bei Nichtgenehmigung und Lieferung des Fahrzeugs außerhalb der im Mietvertrag vereinbarten Stunden wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe des Dreifachen Mietpreises erhoben, die sofort nach der Lieferung zu zahlen ist.

9.3- Wenn das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem vertraglich vereinbarten zurückgeführt wird, wird der Mieter für Folgeschäden haftbar gemacht werden, die dem Vermieter verursacht werden kann.

9.4-Wird das Fahrzeug nicht an einen Mitarbeiter des Vermieters zurückgegeben, haftet der Mieter für jeglichen Verlust oder Schaden, einschließlich Diebstahl oder Diebstahl des Fahrzeugs.

9.5-Fahrzeugausstattung und Reinigungsgebühr:
a) Wenn ein Zubehörteil oder sonstiges Zubehör nicht zu den Lieferbedingungen zurückgesandt wird, wird eine Gebühr entsprechend dem Wert des Artikels erhoben.
b) Eine Reinigungsgebühr in Höhe von € 50 wird erhoben, wenn das Fahrzeug nicht unter sauberen Bedingungen (kein Müll, Sand, Schlamm oder irgendwelche Ablagerungen) und im Freien mit leerem Abwassertank zurückgegeben wird (auch Toilette).

9.6-Wenn das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Treibstoff wie bei der Abholung zurückgegeben wird, wird dem Mieter der fehlende Wert in Rechnung gestellt, wodurch der Vermieter die Rechnung nachweisen kann.

10-Haftung / Kaution und Zahlungen nach der Vermietung

10.1-Die Kaution kann per Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden. Bei der Überabe des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, die Kaution gemäß der gewählten Versicherungsoption zu hinterlegen. Dieser Betrag wird in Anspruch genommen, um die zusätzliche Zahlung im Falle eines Diebstahls oder Unfalls und anderer Schäden am Fahrzeug während der Mietzeit zu garantieren.

10.2-Wenn der Einzahlungsbetrag nicht von der Bank oder dem Kreditkarteninhaber genehmigt wurde, kann der Vertrag nicht ausgeführt werden und das Fahrzeug kann nicht geliefert werden. In diesem Fall wird die Nicht-Show-Gebühr erhoben und dem Mieter wird der Gesamtbetrag der Reservierung in Rechnung gestellt.

10.3-Die Kosten für Schäden am Fahrzeug, an der Ausrüstung oder an den Mietkosten werden nach dem / den Wert (en) berechnet. Der Mieter ist auch für den Zeitraum verantwortlich, in dem das Fahrzeug während der Reparaturzeit nicht gemietet wird.

10.4-Im Falle eines Unfalls, bei dem sich der Mieter nicht für haftbar erklärt, behält der Vermieter den vollen Betrag der Sicherheitsleistung ein, bis der Versicherer die Gesellschaft von seiner Verantwortung in Kenntnis setzt.

10.5- Wenn die Reparaturkosten nicht sofort festgestellt werden können, behält der Vermieter den vollen Betrag der Kaution ein. Ein Teil des Überschusses kann erstattet werden, wenn die endgültigen Kosten für die Reparatur des Schadens geringer sind als der bezahlte Betrag.

10.6-Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter berechtigt ist, dem Mieter andere eventuell anfallende Beträge, wie Wildcamping, Parkkosten, Bußgelder, Verkehrsverstöße, Maut, Schäden am Fahrzeug (innen oder außen) und Verzugszinsen zu berechnen. Die Geldstrafen werden für ihre Gesamtkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.

10.7- Alle nicht bezahlten Rechnungen werden mit Zinsen, die dem höchsten gesetzlichen Satz entsprechen, zuzüglich einer pauschalen Gebühr in Höhe von 20% des unbezahlten Betrags und einer Entschädigung für den gesetzlich verursachten Schaden / entgangenen Gewinn verrechnet. Im Falle eines Rechtsstreits, der in irgendeiner Weise mit dieser Vereinbarung in Verbindung steht, stimmen die Parteien überein, dass die Gerichtsbarkeit des Ortes der Abholung des Fahrzeugs gelten wird.

11- Mieter Vereinbarung und Garantien

11.1- Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und es gibt keine anderen Vereinbarungen, Zusicherungen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf die Haftung des Mieters. Alle Gebühren werden in Übereinstimmung mit dem Vertrag und seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet.

11.2-Bei der Reservierung und Zahlung der Anzahlung hat der Mieter automatisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters gelesen und akzeptiert.

11.3-Der Mieter muss sicherstellen, dass alle Informationen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, korrekt sind.

12-Fahrzeuge und Marken

12.1-Wenn, aus irgendeinem Grund (ohne Verschulden des Vermieters), wie eine Verspätung durch den vorherigen Mieter, Unfall, Diebstahl, Schaden oder irgendeine andere Situation, die die Lieferung des vorher reservierten Fahrzeugs beeinträchtigt, und es nicht möglich ist zu dem vereinbarten Termin zu liefern, kann der Vermieter folgendes tun:

a) Ein Fahrzeug der gleichen Kategorie zur Verfügung stellen, dessen Marke, Aussehen und Layout variieren kann.
b) Erstattung des bereits bezahlten Betrags an den Pächter ohne zusätzliche Entschädigung.

Pilote
Weinsbers
Possl
Knaus
Elnagh
Caravans International
Carado
Karmann
PLA